Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen

Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff, z. B. nach einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetische Eingriff, Komplikationen oder Krankheiten auf, dürfen die  Krankenkassen den patienten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen und das Krankengeld unter Umständen sogar ganz versagen (§52, Abs. 2 SGB V).

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Aktuelle Regelung:

Bis zu 50 Prozent der entstehenden Kosten dürfen sich die Krankenkassen vom Patienten zurückholen. Das kann teuer werden, wenn der Patient aufgrund einer Komplikation (z. B. Thrombose) auf die Intensivstation muss.

Das bedeutet, dass die Patientin bzw. Der Patient die Kosten einer ggf. notwendig werdenden Folgebehandlung aufgrund eines medizinisch nicht indizierten Eingriffs zumindest teilweise selber tragen müssen. Zudem besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Für welche Behandlungen gilt dies?

Diese Regelung gilt für alle medizinische nicht notwendige Operationen, Tätowierungen oder Piercings.

Gesetzliche Grundlage: Leistungsbeschränkung der Krankenkassen bei Selbstverschulden (§ 52 Abs. 2 SGB V)

„Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation […] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern“.

Im Vorfeld einer Plastischen Operation unterstützen wir Sie auf Wunsch gerne dabei, eine Versicherung zur Absicherung vor Folgekosten kosmetischer Behandlungen, die aufgrund von Komplikationen nach einer medizinisch nicht indizierten Operation (ästhetischen Operationen) entstehen könnten (§ 52 Abs. 2 SGB V (s.o.)), abzuschließen. Damit können unsere Patienten umfassenden Versicherungsschutz für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen in solchen Fällen erlangen. Die Versicherung trägt die Kosten einer etwaig daraufhin folgenden medizinisch notwendigen Heilhandlung, d.h. einer Operation, einer Untersuchung und/ oder einer ambulanten Behandlung.

Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen für Ihre Absicherung

Damit Sie diese finanziellen Nachteile absichern, so ist der Abschluss einer Folgekostenversicherung möglich.

Ihre Vorteile mit der Folgekostenversicherung:

  • Die Versicherung kann für gesetzlich, privat- und Beihilfeversicherte abgeschlossen werden
  • Die Versicherung deckt je nach Vertragslaufzeit alle Komplikationen im Zeitraum zwischen 1 und 3 Jahren nach dem Operationstag ab.
  • je nach Tarif können auch notwendige Anschlussbehandlungen und Tagegeld integriert werden
  • Keine Beteiligung Ihrer Krankenkasse notwendig
  • Auch ausländische Patienten können versichert werden
  • Im Schadensfall freie Arztwahl

 

Wichtig: Folgen von Auslandsoperationen werden teilweise nicht abgedeckt! Wollen Sie die Folgen von einer Auslandsoperation absichern, so prüfen Sie, ob dies bei dem von Ihnen gewähltem Anbieter auch enthalten ist.

Welche Folgekostenversicherung empfehlen wir?

Ärzten ist verboten, ihren Namen in Verbindung mit einer ärztlichen Berufsbezeichnung in unlauterer Weise für gewerbliche Zwecke herzugeben (§ 3 Abs. 1 S. 3 MBO-Ä). Das Landgericht Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 19.08.2016 (Az. 38 O15/16) festgestellt, das Ärzte sachlich und wahrheitsgemäß informieren dürfen – allerdings keine direkte Empfehlung einer Folgekostenversicherung aussprechen dürfen. Daher sprechen wir keinerlei direkte Empfehlungen aus.

Welche Folgekostenversicherung gibt es?

Auf dem Markt gibt es folgende Unternehmen, die sogenannte Folgekostenversicherungen anbieten:

Empfohlene Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Alle unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen.

Alternativ kann sich auch ein Blick in die Mitgliederverzeichnisse der Fachverbände lohnen (zu den Fachverbänden):