Fragen und Antworten zu Schönheitsoperationen
Wir wollen Ihnen hier eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema Ästhetische Chirurgie bzw. Schönheitsoperationen geben. Falls Ihre Frage nicht dabei ist – sprechen Sie uns an!
Plastische Chirurgie bezeichnet ein medizinisches Fachgebiet, welches sich in 4 Teilbereiche gliedert:
- Ästhetische Chirurgie (umgangssprachlich oft als Schönheitsoperationen bezeichnet)
- Handchirurgie
- Verbrennungschirurgie
- Rekonstruktive Chirurgie
Die offizielle Facharztbezeichnung lautet:
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Alle anderen Bezeichnungen wie z. B. Beauty Doc, Schönheitschirurg, etc. sind nicht geschützt.
Mehr über:
Ja – das es sich bei Ästhetischen Eingriffen nicht um medizinische Notfälle handelt, ist eine entsprechende Voruntersuchung sinnvoll und notwendig.
Nein. In Deutschland müssen nach dem Heilmittelwerbegesetzt alle ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Daher sind Beratungsgespräche entsprechend kostenpflichtig.
Bei Ihrer Arztwahl sollten Sie sehr sorgfältig vorgehen und verschiedene Faktoren berücksichtigen. Die Kosten einer Operation ist ein Faktor – allerdings sollte dieser nicht der Einzige entscheidende sein.
Achten Sie auf die Facharztbezeichnung Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Weitere Informationen & Hilfestellungen zur Arztwahl
- Was sollten Sie bei Erfahrungsberichte und Bewertungen beachten?
Krankenkassen bezahlen medizinische notwendige Behandlungen. Ästhetische Korrekturen sind im Normalfall medizinisch nicht notwendig. Daher sind in der Regel die Kosten durch den Patienten selbst zu tragen.
Nein. Wir lehnen diese Eingriffe ab. Rein ästhetische Eingriffe werden erst nach der Volljährigkeit und der Beendigung der körperlichen Entwicklung durchgeführt – davor werden medizinisch notwendige Eingriffe durchgeführt.
Mehr zum Thema „Bei wem kann eine Schönheitsoperation erfolgen?“
Medizinisch notwendige Eingriffe müssen im Einzelfall entschieden werden.
Eine Krankschreibung ist nach medizinisch notwendigen Eingriffen möglich. Erfolgt sie nach einer Schönheitsoperation, welche nicht notwendig ist, so könnten arbeitsrechtliche Folgen für Sie entstehen, da Ihr Arbeitgeber nur bei medizinisch notwendigen Eingriffen das Gehalt weiter bezahlen muss.
Je nach Ihrer Bonität ist eine Finanzierung möglich. Weitere Details, Konditionen und Fragen und Antworten zur Ratenzahlung finden Sie unter Finanzierung.
Medizinisch gesehen macht es keinen Unterschied, ob eine Schönheitsoperation im Sommer oder Winter durchgeführt wird. Hier sind individuelle Vorlieben bzw. Voraussetzunen ausschlag gebend. Mehr Informationen unter:
Nein. In den häufigsten Fällen handelt es sich um nicht medizinisch notwendige Eingriffe. Daher gibt es neben medizinischen Faktoren auch Zielgruppen, bei denen wir keinen Eingriff vornehmen. Wir behalten uns vor Patienten, Eingriffe bzw. Behandlungen auch ab zu lehnen.
Die Veröffentlichung von Vorher- / Nachher-Bildern ist nach dem Heilmittelwerbegesetz in Deutschland verboten. Wir zeigen Ihnen im Rahmen Ihrer Beratung entsprechende Bilder, so dass Sie sich einen Eindruck vom Verlauf, Heilung und Endergebnis Ihrer Behandlung machen können.
Nicht jeder Mensch ist gleich – bei einer Ästhetisch Plastischen Operation setzt sich der Preis immer aus der Ausgangssituation und der gewünschten Veränderung zusammen. Zudem gibt es weitere individuelle Faktoren, welche den Behandlungsaufwand und daraus resultieren den Kostenaufwand entsprechend beeinflussen. Daher gibt es unterschiedliche Preise.
Mehr zu den individuelle Faktoren, welche die Kosten einer Schönheitsoperation beeinflussen.
Im Ausland sind andere gesetzliche Grundlagen vorhanden – ebenso gelten andere Richtlinien für Praxen, Kliniken, Preisfindung und auch für die Facharztausbildung. Es gibt auf der ganzen Welt gut ausgebildete Fachärzte – allerdings ist es auch schwierig, diese von den unseriösen Anbietern zu differenzieren. Es gibt viele Punkte, welche Ihnen helfen, Angebote zu differenzieren. Die DGÄPC hat eine Checkliste veröffentlicht, die Ihnen helfen soll, Angebote zu differenzieren.
Mehr Informationen hierzu:
Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff wie zum Beispiel einer Schönheitsoperation Komplikationen oder Krankheiten auf, dürfen die Krankenkassen Patienten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen und das Krankengeld unter Umständen sogar ganz versagen (§52, Abs. 2 SGB V).
Das kann teuer werden, wenn der Patient aufgrund einer Komplikation (z. B. Thrombose) auf die Intensivstation muss. Das bedeutet, dass die Patientin bzw. der Patient die Kosten einer ggf. notwendig werdenden Folgebehandlung aufgrund eines medizinisch nicht indizierten Eingriffs zumindest teilweise selber tragen müssen. Zudem besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Gegen dieses Risiko kann eine Folgekostenversicherung helfen.
Empfohlene Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Alle unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen.
Alternativ kann sich auch ein Blick in die Mitgliederverzeichnisse der Fachverbände lohnen (zu den Fachverbänden):