Finanzierung Schönheitsoperation / Ratenzahlung

Nicht immer ist es möglich, einen Eingriff oder eine Behandlung im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie auf einmal zu bezahlen. Mit unserem Finanzierungspartner können Sie sich hochwertige Behandlungen leisten und behalten dabei Ihre finanziellen Freiräume. Erfahren Sie mehr über die Finanzierung / Ratenzahlung für Ihre Schönheitsoperation

Sichere Finanzierung Ihrer Schönheitsoperation zu fairen Konditionen

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Nicht immer ist es möglich, einen Eingriff oder eine Behandlung im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie auf einmal zu bezahlen. Mit unserem Finanzierungspartner können Sie sich hochwertige Behandlungen leisten und behalten dabei Ihre finanziellen Freiräume.

Wenn Sie Ihren anstehenden plastisch ästhetischen Eingriff gerne in günstigen, monatlich gleich bleibenden Raten finanzieren lassen möchten, so können wir Ihnen günstige Konditionen anbieten. Hierzu finden Sie nachfolgend weitere Informationen.

Warum bieten Fachärzte keine Finanzierungen an und bei Kliniken schon?

Ärzte unterliegen dem Neutralitätsgebot. Eine Kreditvermittlung / Finanzierung ist eine gewerbliche Tätigkeit, welche nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht zulässig ist. Würde ein Facharzt direkt eine Finanzierung anbieten, so wäre dies ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und würde abgemahnt werden können. Würde eine Werbung für gewerbliche Kredit-Finanzierer angeboten werden, so stellt dies rechtlich eine Vermischung von ärztlicher und gewerblicher Tätigkeit dar und würde gegen das Berufsrecht der Ärzte verstoßen.

Daher finden Sie bei den meisten Fachärzten keine Angebote zur Finanzierung auf den Webseiten. 

Bei Kliniken hingegen findet diese Regelung keine direkte Anwendung – allerdings sind besonders günstige Konditionen (z. B. 0%-Finanzierung) nach § 7 HWG auch bei Kliniken eine unzulässige Zugabe.

Da wir eine neutrale Informationsplattform und kein Facharzt sind, so können wir Ihnen eine Finanzierung anbieten.

Grundsätzlich können wir folgende Variante der Finanzierung abieten:

Rechner & Antrag

Nachfolgendes Formular wird von MAXDA bereitgestellt:

Repräsentatives Beispiel Darlehen gem. 6a PAngV

Der Gesetzgeber schreibt seit dem 11.06.2010 vor, dass jede preisliche Werbung eines Darlehens- und/oder eines Leasingvertrages mit Restwertausgleich gegenüber Verbrauchern mit einem sog. repräsentativen Beispiel zu versehen ist. Repräsentativ bedeutet, dass der Werbende (Maxda Darlehensvermittlung GmbH) bei der Auswahl des Beispiels einen effektiven Jahreszins angeben muss, der bei mindestens zwei Dritteln (sog. 2/3 Zins) der Verträge Gültigkeit besitzt.

Unveränderlicher Sollzinssatz ab 3,92%, effektiver Jahreszins ab 3,99% – 15,99%, Nettodarlehensbetrag ab 1.500,- bis 250.000,- €, Laufzeit von 12 bis 120 Monaten, Bonität vorausgesetzt. Maxda GmbH, Boschstr.3, 67346 Speyer. Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10.000,- € und einer Laufzeit von 36 Monaten erhalten 2/3 der Kunden von Maxda vorraussichttlich einen eff. Zinssatz von 8,90% oder günstiger (geb. Sollzinssatz 5,26%).

Laufzeit:36 Monate
Effektiver Jahreszins:8,90%
Sollzins:5,26%
Nettodarlehensbetrag:10.000 Euro
Monatliche Finanzierungsrate:300,23 Euro