Prinzipiell ist die Krankenkase verpflichtet medizinisch indizierte Eingriffe zu bezahlen. Genau hier liegt halt der Knackpunkt. Falls die narbe wirklich sehr entstellend ist, durch Verziehungen o.ä. funktionelle Störungen auslöst so ist Ihre Kasse verpflichtet die Operation zu zahlen. Falls dem nicht so ist müßten Sie selbst zahlen. Eine einfache Narbenkorrektur kostet zwischen 200 und 1000 Euro. Ist zwar eine große Preisspanne aber es gibnt halt auch viele verschiedene narben, die verschiedner OP-Strategien bedürfen.
ZitatKaesemaus postete
Hallo,ich hoffe mir kann hier jemand weitere Hinweise geben.
Weihnachten 2003 hatte ich einen Freizeitunfall, bei dem ich mir die linke Oberlippe durchgeschlagen und den rechten Schneidezahn rausgeschlagen habe. Der Unfall wurde der Krankenkasse gemeldet.
Zahn ist ersetzt und das "Loch" ist wieder zugewachsen, nur habe ich jetzt eine hässliche 2x2 cm große Narbe und da das Muskelgewebe durchtrennt ist, hängt auch die Lippe. Die Narbe sieht nicht sehr schön aus, inwiefern man von schönen Narben sprechen kann, nur möchte ich die Narbenfläche etwas reduzieren.
Diesbezüglich habe ich mich schon nach Möglichkeiten erkundigt, nur stellt sich mir die Frage inwieweit die Krankenkasse diesen kosmetischen Eingriff übernimmt.
Der Arzt weigert sich der Krankenkasse ein Schreiben auszustellen, worin der Eingriff medizinisch begründet wird und die Krankenkasse weigert sich ein Schreiben aufzusetzen, indem steht, dass sie diesen EIngriff übernehmen. Hier beißt sich die Katze selbst in den Schwanz. Ich sitze mittendrin und mir als "Opfer" sind die Hände gebunden. Was soll ich nur machen?
Ich kann nicht argumentieren, da ich keinen Einsehen in den Leistungskatalog habe. Nur möchte ich diese Narbe beseitigt haben!
Was kann ich tun?Vielen Dank für die Anregungen