Hallo Natalie,
Flugreisen sind ca. 14 Tage nach dem Eingriff wieder möglich. Allerdings sollten Sie nicht vergessen, die Narben entsprechend zu schützen...
Weitere Hilfestellungen finden Sie unter Heilungsverlauf einer Brustvergrößerung
Hallo Natalie,
Flugreisen sind ca. 14 Tage nach dem Eingriff wieder möglich. Allerdings sollten Sie nicht vergessen, die Narben entsprechend zu schützen...
Weitere Hilfestellungen finden Sie unter Heilungsverlauf einer Brustvergrößerung
Hallo Mami76,
unter Bauchdeckenstraffung finden Sie Informationen und Hilfestellungen zur Arztwahl.
Hallo Fluffy,
nun - wenn ein Arzt von der Behandlung abrät, dann hat dies meist auch einen Grund. Wenn der Patient sich aber nicht an die Aussage des Arztes hält - was soll der Behandler dann tun?
Die Einwilligung ist normal und sollte von jedem Facharzt dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Sie wollen eine Aussage von mir? Sorry - aber Sie haben auch die Aussage Ihres Behandlers, der Ihnen abrät. Und er hat Ihnen auch erklärt, welche Konsequenzen es für Sie haben kann.... Sehstörungen können z. B. in 1 bis 10% der Fälle auftreten. Weitere Nebenwirkungen sind nicht ausgeschlossen (siehe Beipackzettel - Punkt Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln!).
Vielleicht sollten Sie sich eher z. B. mit einer Behandlung mit Belotero auseinander setzen....
https://www.moderne-wellness.de/falten/zornesfalte.htm
Vielleicht sollte man doch auf jemanden hören, der sich damit auskennt.
Ich persönliche würde weder die Behandlung durchführen - noch durchführen lassen.
Hallo Flo,
nun - leider kann ohne genaue Kenntnis keine Aussage getroffen werden. Wenn jemand eine Aussage treffen kann, dann ist dies Ihr Behandler - allerdings wird kein verantwortungsbewußter Arzt Sie operieren, wenn er nicht das notwendige Handwerkszeug zur Verfügung hast. Es gibt Anwendungen und Fällen (z. B. Schweißdrüsenabsaugung, etc.), bei denen event. ein Kompressionsverband in den ersten Tagen angewendet wird. Daher ist dies im Normalfall kein Grund zur Beunruhigung.
Sie sollten daher Ihrem Arzt vertrauen.
Hallo Bunnysmaus,
die Mammographie ist im Einzelfall sinnvoll - nicht in jedem Fall. Dies entscheidet der Facharzt immer im Einzelfall.
Ein Blutbild ist bei jeder Operation notwendig, da hier Blutgerinnungswerte etc. festgestellt werden.
Liebe Grüße
Hallo Hoffnungsschimmer,
nun - zu den Polstern kann ich nichts sagen, da diese Methode mir unbekannt ist. Kompressionsmieder sollten normalerweise direkt auf der Haut anliegen, so dass die Kompression ausgeübt wird.
Sie sollten daher mit Ihrem Behandler reden.
Hallo Polly,
beim Beratungsgespräch werden Ihnen alle eventuellen Komplikationen, Operationsmöglichkeiten, Risiken, der Heilungsverlauf und die OP-Vorbereitung erklärt. Die jeweilige Operationsmethode wird anhand Ihrer persönlichen Voraussetzungen ausgewählt.
Die Menstruation ist eher ein Thema, welches das persönliche Empfinden der Patientin betrifft.
Liebe Grüße
Hallo Nani,
nun - ohne eine Untersuchung kann keine Aussage getroffen werden.
Sie sollten einen Beratungstermin bei einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vereinbaren.
Hallo Flo,
erst einmal sorry für die verspätete Antwort.
Es ist vollkommen normal, dass sich Knötchen bilden können, die sich wieder auflösen. Das Narbengewebe "arbeitet" in den ersten 6 bis 12 Monaten nach der Operation.
Nach welcher Methode wurden Sie abgesaugt? Bei der WAL-Methode ist es normal, dass relativ zeitnah abgesaugt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Unterlagen müssen keine mitgenommen werden - und zum Thema Kassenübernahme gibt es klare Aussagen vom Gesetz:
Große Brüste sind keine Krankheit
Das hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass große Brüste bei Frauen keine Krankheit darstellen und die Krankenkassen daher in der Regel nicht verpflichtet sind, die Kosten für eine Brustverkleinerung zu übernehmen. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Darmstadt - Nur wenn ein großer Busen entstellend wirke, müsse die Kasse für den Eingriff aufkommen, heißt es in dem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Bereits vor zweieinhalb Jahren hatte das Gericht die Klage einer Frau zurückgewiesen, die laut eigener Einschätzung zu kleine Brüste hatte. Sie litt unter dem angeblichen Makel und wollte sich aufgrund der starken psychischen Belastung von ihrem Krankenversicherer einen Brustaufbau erstatten lassen. Schon damals urteilten Hessens oberste Sozialrichter, dass kleine Brüste keine Krankheit seien.
Das Gericht wies nun die Klage einer 1971 geborenen Frau aus dem Kreis Kassel zurück. Die Frau argumentierte, sie habe wegen ihrer großen Brüste nicht nur psychische, sondern auch orthopädische Beschwerden. Deshalb hätten ihr Ärzte zu einer operativen Brustverkleinerung geraten. Die Krankenkasse lehnte jedoch die Kostenübernahme ab. Das Argument: Bei dem ausgeprägten Übergewicht der Frau wirke die Größe der Brüste stimmig. Ihre Rückenbeschwerden seien zudem nicht auf ihren Oberweite zurückzuführen. Die psychischen Probleme solle sie durch entsprechende Therapien behandeln lassen.
Landessozialgericht Busen Brustverkleinerung
zu SPIEGEL WISSEN Die Sozialrichter gaben der Krankenkasse nun Recht. Es sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen, dass sich eine Brustverkleinerung positiv auf orthopädische Beschwerden auswirke. Erfolgversprechend sei es hingegen, wenn die Klägerin abnehme und Muskeln aufbauen (Aktenzeichen: L 1 KR 7/07).
ala/dpa
Kurz zum Thema Ablehnung durch die Krankenkasse:
Große Brüste sind keine Krankheit
Das hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass große Brüste bei Frauen keine Krankheit darstellen und die Krankenkassen daher in der Regel nicht verpflichtet sind, die Kosten für eine Brustverkleinerung zu übernehmen. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Darmstadt - Nur wenn ein großer Busen entstellend wirke, müsse die Kasse für den Eingriff aufkommen, heißt es in dem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Bereits vor zweieinhalb Jahren hatte das Gericht die Klage einer Frau zurückgewiesen, die laut eigener Einschätzung zu kleine Brüste hatte. Sie litt unter dem angeblichen Makel und wollte sich aufgrund der starken psychischen Belastung von ihrem Krankenversicherer einen Brustaufbau erstatten lassen. Schon damals urteilten Hessens oberste Sozialrichter, dass kleine Brüste keine Krankheit seien.
Das Gericht wies nun die Klage einer 1971 geborenen Frau aus dem Kreis Kassel zurück. Die Frau argumentierte, sie habe wegen ihrer großen Brüste nicht nur psychische, sondern auch orthopädische Beschwerden. Deshalb hätten ihr Ärzte zu einer operativen Brustverkleinerung geraten. Die Krankenkasse lehnte jedoch die Kostenübernahme ab. Das Argument: Bei dem ausgeprägten Übergewicht der Frau wirke die Größe der Brüste stimmig. Ihre Rückenbeschwerden seien zudem nicht auf ihren Oberweite zurückzuführen. Die psychischen Probleme solle sie durch entsprechende Therapien behandeln lassen.
Landessozialgericht Busen Brustverkleinerung
zu SPIEGEL WISSEN Die Sozialrichter gaben der Krankenkasse nun Recht. Es sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen, dass sich eine Brustverkleinerung positiv auf orthopädische Beschwerden auswirke. Erfolgversprechend sei es hingegen, wenn die Klägerin abnehme und Muskeln aufbauen (Aktenzeichen: L 1 KR 7/07).
ala/dpa
[url][URL="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,591387,00.html[/url]
Hallo Naseweis,
nun - ob die OP-Methode bei Ihnen in Ordnung ist, dass kann ohne eine Untersuchung nicht gesagt werden. Daher können wir Ihnen auch keine Einschätzung geben.
Wenn Sie sich unsicher sind, dann sollten Sie von der OP Abstand nehmen oder vorher nochmals ein Gespräch mit Ihrem Operateur suchen.
Liebe Grüße
Hallo Silke33,
ein Bluterguss, der sich nach 2 Wochen erst bildet, ist eher sehr unwahrscheinlich. Bei einer Absaugung bilden sich auch innerliche Narben, was sich von außen als Verhärtung darstellen kann. Dies bildet sich aber im Laufe der Zeit zurück.
Im Zweifelsfalle sollten Sie einen Termin bei Ihrem Operateur zur Kontrolle vereinbaren.
Liebe Grüße
Hallo Mathias,
sie sind mit Ihrem Problem nicht alleine. Die Brust ist einer der häufigsten Problemzonen beim mann. Sie weitere Informationen zum Thema unter Gynäkomastie
Liebe Grüße
Hallo Supamelonas,
nun - eine Brustverkleinerung mit ein oder zwei Übernachtungen ist nicht ungewöhnlich - es kommt auf der einen Seite auf den OP-Umfang und auf der anderen Seite auf die OP-Methode an.
Informationen zum Thema Brustverkleinerung
Liebe Grüße
Hallo Mini-Winni,
ich bin weder Ihr Arbeitgeber noch der Arzt - ich habe nur geschrieben, was Gesetzeslage ist.... Daher müssen Sie selbst entscheiden, was Sie tun. Ich kann Ihnen keinen Rat geben. Wir schreiben im Normalfall nicht krank.
Es gibt aber auch medizinisch notwendige Eingriffe, welche die Krankenkasse nicht bezahlt (z. B. die Fettabsaugung bei Lipödem). Hier würde ich im Zweifelsfall mit meinem Arzt und Arbeitgeber offen kommunizieren.
Liebe Grüße
Hallo Angelgril,
erst einmal Danke für die Blumen für das Forum.
Ihre Verunsicherung ist vollkommen normal und ist bei den meisten Patienten vorhanden - man(n) macht das ja auch nicht täglich.....
Grundsätzlich ist nicht nur die "Gramm"-Zahl für die spätere Größe entscheidend - vielmehr auch Ihre persönlichen Voraussetzungen, die Implantatlage, der Durchmesser und die Steilheit des Implantates.
Wenn Sie sich bzgl. der Größe unsicher sind, so sollten Sie mit Ihrem Operateur nochmals darüber sprechen, denn je genauer er weiß, was Sie sich vorstellen, desto genauer kann er operieren. Es kann auch sein, dass im OP event. noch die Größe verändert werden muss, da man(n) z. B. feststellt, dass Ihr Brustgewebe nicht wie gedacht ist.
Daher muss Ihr Operateur so genau wie möglich Ihr gewünschtes Zielergebnis wissen - und dann liegt es in der Kunst des Operateurs, ob Sie anschließend zufrieden sind oder nicht.
Hallo Darklynx,
so wie sie schreiben, wäre zuerst eine Gewichtsreduktion notwendig. Dies ist druch eine Fettabsaugung nicht möglich.
Sie sollten sich mit einem Ernährungsberater bzw. mit Ihrem Arzt über Möglichkeiten der Gewichtsreduktion unterhalten und zuerst Ihr Gewicht reduzieren. Wenn Sie Ihr Zielgewicht 6 bis 12 Monate gehalten haben, dann kann man sich Gedanken über eine Körperformung mit einer Fettabsaugung Gedanken machen.
Eine Fettabsaugung muß durch den Patienten selbst bezahlt werden.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die nicht dem Arzt bleibt. Sie muss an das Finanzamt abgeführt werden. Sie zahlen bei allen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmens seines Unternehmens erbringt, Umsatzsteuer...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Finanzamt eine Brustverkleinerung als Betriebsausgabe oder Wareneinkauf (wenn Sie Unternehmerin sind) anerkennt...
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