Bei schönheitschirurgischen Eingriffen besteht eine Gesetzeslücke. Diese Gesetzeslücke wird von Ärzten welche diese Eingriffe anbieten schamlos ausgenutzt um an viel Geld zu kommen. Bei 2 Fettabsaugungen täglich in einer kleinen Privatpraxis entsteht ein Gewinn von ca. 6000 Euro pro Tag! Dies nur bei Fettabsaugungen. Dieser Versuchung können viele Ärzte nicht wiederstehen!! Die Moral wird durch diese Anreize sehr oft besiegt!
Das Internet bzw. die sozialen Netzwerke werden extrem stark von diesen Ärzten genutzt um eine gute und ködernde Werbung zu verbreiten. Es wird alles unternommen um Vertrauen aufzubauen und ehrlich und kompetent zu wirken!!! Gleichzeitig wird eine Fettabsaugung dargestellt wie ein Gang in den Supermarkt.
In der Realität gibt es keine schonenden Fettabsaugungen, es entsteht immer eine riesige Wundfläche, denn um Fettgewebe zu entfernen muss man es voneinander abreißen, sonst kann man es nicht absaugen bzw.man zerstört es so dass sich die Millionen von Zellmembranen auflösen und eine großflächige Nekrose entsteht. Es werden immer auch Blut und Lymphgefäße, sowie Nervenfasern usw. mit abgesaugt bzw. zerfetzt!! Egal welche Methode angewendet wird, die Körperregion ist nach der Absaugung bzw. Zerstörung über einige Wochen stark angeschwollen. Fettzellen bilden sich bei gleichbleibendem Körpergewicht bzw. gleichbleibenden Lebensumständen immer neu und wachsen sehr schnell auf ihre ursprüngliche Größe heran solange sich die Essgewohnheiten usw. nicht verändern!!!Ich rede nicht von ab oder zunehmen. Gleichbleibendes Körpergewicht und gleichbleibende Lebensumstände. Gleichbleibend!!!!!!!
Ästhetische Nebenwirkungen welche einen Menschen aus ästhetischer Sichtweise für immer verunstalten können kommen auch noch häufig dazu!!!!Ästhetische Nebenwirkungen sind sogar bei einigen Ärzten erwünscht, durch diese ästhetischen Nebenwirkungen kann der Arzt dann noch mal abkassieren und es auf die Gegebenheiten der Natur schieben!!!
Es müsste gesetzlich vorgeschrieben werden, dass eine privatzahlende Patientin bzw. ein privatzahlender Patient welche/ welcher an sich eine Fettabsaugung ausführen lassen möchte dazu verpflichtet ist sich bei unabhängigen Fachleuten zum Beispiel an Unikliniken eine Begutachtung und Aufklärung einzuholen. Aber auf keinen Fall bei einem Arzt welcher selbst Fettabsaugungen ausführt!!!!!Zusätzlich müsste es gesetzlich verpflichtend sein dass diese Patientin bzw. dieser Patent sich über die Unterlagen welche Sie/Er unterschreiben muss eine Meinung von einem unabhängigen Fachanwalt für Medizinrecht, welcher seit Jahren mit solchen Fällen zu tun hat einzuholen.
Es müsste zum Beispiel ein Festpreis von ca. jeweils 100 Euro gesetzlich festgesetzt werden, welchen die Patientin bzw. der Patient selbst bezahlen muss!!! Wenn es so ein Gesetz geben würde, dann würden die Fettabsaugungen um ca. 90 % zurückgehen, da bin ich mir zu 100% sicher!!!
Diese Gesetzeslücke bezieht sich nur auf gesunde Personen, welche sich aus ästhetischen bzw. athletischen gründen Fett absaugen lassen möchten. Dies ist leider bei ca. 90% der Fall.
Der ausschlaggebenden Punkte sind folgende:
1: Bei der mündlichen Aufklärung bzw. bei diesem Verkaufsgespräch ist der Arzt mit dem medizinischem totalen Laien welcher sich selbst nicht annimmt und dazu in den Glauben versetzt wurde das er Problemzonen besitzt ganz alleine, alles was dort mündlich gesagt wird hat im nachhinein keinerlei Bedeutung da es keiner beweisen kann!!!
2: Nach diesem Verkaufsgespräch bzw. nach dieser taktisch durchdachten Märchenstunde verlangt der Arzt (bei Einwilligung) von der Patientin bzw. von dem Patienten , dass diese bzw. dieser Unterschriften leisten soll und durch diese Unterschriften bestätigt, dass Sie bzw. Er sich völlig aufgeklärt fühlt und keine weiteren Fragen mehr offen sind!
Wie kann man von einem medizinischen totalen Laien so etwas verlangen??? Woher soll ein Laie wissen wonach er fragen soll, wenn ihm alles an ästhetischen, abschreckenden, evtl. bleibenden Nebenwirkungen bewusst verschwiegen wurde bzw. in so einer taktischen Art und Weise vermittelt wurde das diese ästhetischen Nebenwirkungen nicht mehr abschreckend wirken???Man kann nicht von einem medizinischen Laien verlangen dass dieser erst eine Ausbildung in der Pathologie, in der Anatomie, in der Zellbiologie usw. absolviert, so dass diese Person dann weiß was für Fragen in einem Aufklärungsgespräch gestellt werden müssen!!! Noch dazu kommt dass eine gesunde Person, welche diese Kenntnisse besitzt, niemals eine Fettabsaugung an sich (aus athletischen bzw. ästhetischen Gründen) ausführen lassen würde!!!
3: Die Werbung welche von gewissen Ärzten auf YouTube usw. betrieben wird stellt eine Straftat dar!!!Vortäuschung falscher Tatsachen und eine bewusste Irreführung sind Straftaten.Diese Ärzte benutzen zwar Formulierungen mit denen sie sich juristisch abgesichert fühlen, diese Formulierungen stellen aber trotzdem eine indirekte, taktisch durchdachte Irreführung und eine Vortäuschung falscher Tatsachen dar!!!
4: Bei Nebenwirkungen muss man unterscheiden zwischen gesundheitlichen und ästhetischen Nebenwirkungen!!! Gesundheitliche Nebenwirkungen sind bei einer Fettabsaugung sehr selten, ästhetische sind allerdings sehr häufig. Bei den mündlichen Aufklärungsgesprächen wird in den meisten Fällen absolut nichts von ästhetischen Nebenwirkungen erwähnt!!!