- Offizieller Beitrag
Grundsätzlich sind einige Urteile zu diesem Thema gefällt worden:
1.) Auch Operationen, die aus medizinischer Sicht nicht erforderlich sind, müssen nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 23.03.2006 entschieden (BGH v. 23.03.06, Az.: III ZR 223/05).
2.) Das Landgericht Nürnberg untersagt kostenfreie Beratungen (Urteil vom 02.02.2012 Aktenzeichen HKO 10041/II): "Die Kostenlosigkeit der "Fachberatung" stelle eine Werbeabgabe dar, die geeignet sei, die Entscheidung des "Kunden", ob und in wessen Behandlung er sich begebe, unsachlich beeinflussen.
Also sind Fachärzte dazu verpflichtet, Beratungshonorar zu verlagen.