Wann werden Ästhetisch-Plastische Operationen von der Krankenkasse bezahlt?
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walter.maar -
6. Oktober 2020 um 15:00 -
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In vielen Fällen ist die Selbstzahler-Option oftmals mit einer gewissen Ansparzeit verbunden, so dass der Patient die Kosten eines Eingriffes bezahlen kann. Alternativ wird von vielen Patienten die Finanzierung ins Auge genommen.
Sind gesundheitliche oder seelische Probleme vorhanden, so kann unter Umständen auch die Krankenkasse an den entstehenden Behandlungskosten beteiligt werden.
Grundlage für eine Kostenübernahme der Krankenkasse - die medizinische Indikation
Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen die Kosten für Eingriffe bei medizinischer Notwendigkeit. Eine medizinische Notwendigkeit bedeutet nach der gesetzlichen Definition, dass der Patient in der aktuellen Situation nicht in der Lage ist, seinem normalen Alltag nachzugehen. In einigen Fällen können auch psychische Entwicklungen diesen Umstand hervorrufen, wenn das Leben der Betroffenen stark eingeschränkt ist.
Die Feststellung der medizinische Indikationen erfolgt durch einen Arzt. Dieser reicht einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse ein. In den häufigsten Fällen wird hierbei auch die bisherige Krankengeschichte beleuchtet.
Grundlegend ist der entsprechende Arzt, der auf der einen Seite die entsprechende Erkrankungen fest stellt. Dieser informiert in der Regel auch über die verschiedenen Möglichkeiten der Behandlung. Der Facharzt*in besitzt auch den notwendigen Sachverstand, eine normale körperliche Erscheinung von einer krankhaften Ausbildung zu unterscheiden.
Häufig wird nach Antragsstellung noch eine zusätzliche Begutachtung durch den medizinischen Dienst durch die Krankenkasse beauftragt. Bei psychischen Gründen wird meist auch ein psychologisches Gutachten angefordert. Nachdem diese Berichte bei der Krankenkasse eingeganen ist, erfolgt aufgrund der Berichte und der Diagnose eine Entscheidung über die Übernahme oder Ablehnung des Antrages.
Jeder Antrage ist einzeln zu begutachten - daher handelt es sich immer und Einzelfallentscheidungen.
Die meisten Schönheitsoperationen müssen selbst bezahlt werden
Der überwiegende Anteil an Schönheitsoperation ist eine rein kosmetische Korrektur. Normale Hauterschlaffungen, Faltenbildung, hängende Augenlider, etc. stellen in den meisten Fällen ein rein ästhetisches Problem dar und sind daher durch den Patienten selbst zu bezahlen. Viele Frauen sind zum Beispiel durch eine erschlaffte Brust sehr unglücklich - allerdings sind hier Krankenkassen nicht verpflichtet, die Kosten für die Brustoperation zu übernehmen, da die Gründe aus medizinischer Sicht nicht ausreichend sind. Unglücklich mit der optischen Erscheinung zu sein, dies trifft bei vielen zu - es müssen schwerwiegende medizinische Gründe vorhanden sein. Da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt, so gibt es keine Übernahme-Garantie.
Wann bestehen gute Aussichten auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse?
Für viele Patienten ist es nicht immer einfach, den Entscheidungsprozess einer Krankenkasse nach zu vollziehen. Oftmals bestehen zwischen der persönlichen Sichtweise von der gesetzlichen Grundlage unterschiedliche Betrachtungsweisen.
Brustoperationen
Bei Brustoperationen muss differenziert werden, da es unterschiedliche gibt. Am häufigsten kommen die Verkleinerung der Brust für eine Kostenübernahme in Frage. Allerdings sind vorher konservative Therapieformen wie Krankengymnastik, etc. zur Behandlung der Schulter-/Nackenprobleme im Fokus.
Sind Brustfehlbildungen vorhanden (z. B. starke Brustaysmmetrie, tubuläre Brüste, etc.), so kann eine Kostenübernahme in Betracht gezogen werden.
Brustrekonstruktionen nach Brustkrebserkrankungen können von der Krankenkasse in den meisten Fällen übernommen werden.
Die vergrößerte männliche Brust (sogenannte Gynäkomastie) kann eventuell übernommen - vorausgesetzt es ist kein Übergewicht vorhanden (z. B. hormonelle Grundursachen, etc.).
Fettabsaugungen
Die häufigsten Fettabsaugungen sind rein ästhetischer Natur und vom Patienten selbst zu tragen. Bei einer Fettverteilungsstörung (auch als Lipödem bekannt), kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt (siehe Lipödem).
Hautstraffungen
Hautstraffung entstehen oftmals durch den Alterungsprozess. Sind Hauterschlaffungen zum Beispiel nach Schwangerschaft oder Gewichtsverlust vorhanden, welche Entzündungen oder Pilzinfektionen hervorrufen, so kann es sein, dass die Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden.
Korrekturen im Gesichtsbereich / Kopf
Auffälligkeiten bzw. Makel im Gesicht bzw. am Kopf sind oftmals sehr auffällig.
Bei Lidstraffungen kommt bei einer starken Sehfeldeinschränkung eine Kostenübernahme in Frage. Schiefe Nasen stellen hingegen meist ein rein ästhetische Problem dar.
Bei Kindern werden oftmals die Kosten für die Korrektur von abstehenden Ohren übernommen.
Korrekturen von Hautveränderungen
Kosten für die Entfernung von entarteten oder bösartigen Hautveränderungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Die Entfernung von Muttermalen oder von Leberflecken, welche weder gefährlich noch gesundheitsgefährdend sind, sind vom Patienten selbst zu bezahlen.
Bei der Korrektur von Narben ist eine Kann-Entscheidung - häufig müssen Beieinträchtigungen bei Bewegung vorhanden sein, so dass eine Kostenübernahme in Frage kommt.
Zusammenfassung
Das Themenfeld der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist sehr vielfältig. Vom Grundsatz her kann gesagt werden, dass es schwierig ist, äshtetisch plastische Operationen von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen. In der Regel ist auch eine vorherige Krankengeschichte notwendig - und es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Oftmals ist es auch ein langer, beschwerlicher Weg.
Sollte keine Kostenübernahme erfolgen, so raten wir, den Eingriff aus eigenen Mitteln zu bestreiten, denn auch bei einer Finanzierung fallen zusätzlich Kosten (z. B. Zinsen) an.
Über den Autor
Walter Maar
Geschäftsführer Moderne-Wellness.de
Seit 2003 Administrator vom Forum