Gegen Fantasietitel wie Beauty Doc, Spezialist für Ästhetische Medizin, etc.
-
walter.maar -
5. Mai 2024 um 13:35 -
228 Mal gelesen -
0 Kommentare
Deutschlands größte Fachgesellschaften für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Filler- und Botulinumtherapie und ästhetische Laserbehandlung (DGÄPC, DGBT, GÄCD, VDÄPC, DDL ) warnen seit Jahren vor selbst ernannten Experten, die Patienten täuschen, indem sie Titel benutzen, die wie offizielle Facharzttitel klingen. Sie nutzen eine Gesetzeslücke aus, die nur die erlaubten Facharzttitel festlegt, aber nicht die verbotenen Fantasietitel.
„Zurzeit beobachten wir verstärkt, dass sich Ärzte direkt nach dem Universitätsstudium „Arzt/Ärztin für ästhetische Medizin“ oder „Arzt/Ärztin für Ästhetik“ usw. nennen. Ohne Weiterbildungszeit, qualifizierende Zertifizierungen und ohne Prüfung. Dasselbe Phänomen kann beobachtet werden bei Ärzten, die in der Vergangenheit in einem vollkommen anderen medizinischen Fach eine Facharztausbildung absolviert haben, nun aber auch ästhetisch-plastische Behandlungen und Operationen anbieten“, mahnt Dr. Helge Jens, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC).
Das können sie, weil diese selbstverliehenen Fantasietitel nicht im Facharztkatalog gelistet und somit nicht geschützt sind. Das Ziel ist bei Patienten den Eindruck zu erwecken, eine Art Facharzttitel für die eigene Vermarktung vorzutäuschen und somit eine Qualifikation für den ästhetischen Bereich dazustellen. Leider kennen die meisten Patienten die Feinheiten der genau geschützten und der ungeschützten Arzttitel nicht.
„Als Fachärzte mit fundierter Ausbildung und fachspezifischen Kenntnissen, sehen wir die auf dem Markt gebräuchlichen Betitelungen für Ärzte, die gerne im ästhetisch-plastischen Bereich Fuß fassen würden, aber nicht über die notwendige Facharztausbildung verfügen, sehr kritisch“, so Dr. Michaela Montanari, Mitglied des Vorstands der DGÄPC und Referentin der DGBT.
Ein aktueller Fall der Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Bochum einen ersten wichtigen Erfolg erbracht. In dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren geht es um die Frage, ob ein Arzt ohne eine Facharztausbildung sich als „Arzt für ästhetische Eingriffe“ nennen darf. Die Wettbewerbszentrale hat dies beanstandet, weil die Bezeichnung von den angesprochenen Verbrauchern wie eine Facharztbezeichnung für ästhetische Chirurgie aufgefasst wird.
„Die öffentlichen Mühlen mahlen langsam – das vorläufige Urteil aus Bochum ist ein erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zwischenzeitlich sehen wir uns im Schulterschluss mit allen Fachgesellschaften, die den ästhetischen Bereich zum Schwerpunkt haben, in der Pflicht Aufklärungsarbeit zum Schutz der Patienten zu betreiben“, so Prof. Peter Arne Gerber, Facharzt für Dermatologie und Präsident der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD).
Die Wissenslücke zeigt sich sowohl im Gespräch mit den Patienten selbst, als auch in Zahlen. Laut der DGÄPC Statistik wissen ganze 52,8 Prozent der unter 30-Jährigen Befragten nicht, dass Fachärzte/Fachärztinnen eine lange und gründliche Ausbildung haben, während andere sich Titel wie „Schönheitschirurg / Schönheitschirurgie“, „Beauty Doc“ usw. selbst verleihen.
Wer darf sich als Facharzt bezeichnen?
Nur wer in einem Gebiet eine längere Weiterbildung macht und die Facharztprüfung schafft, ist Fachärztin/Facharzt.
Für Ärzt*innen, die sich mit der plastischen und ästhetischen Chirurgie sowie der Dermachirurgie und der ästhetischen Dermatologie befassen, sind die Facharzttitel für Plastische und Ästhetische Chirurgie oder für Dermatologie vorgesehen. Daneben gibt es für andere Fachrichtungen die Option einer Zusatzqualifikation für „Plastische Operationen“. Dabei können Hals-Nasen-Ohrenärzte und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen * in eine 24-monatige Weiterbildung die operativen und nicht-operativen Methoden erlernen, um die Form, Funktion und Schönheit im Kopf-Hals-Bereich wiederherzustellen oder zu verbessern. Danach dürfen sie die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ tragen.
Je nach Behandlungsregion können auch andere Fachärzte ästhetisch-chirurgische Eingriffe durchführen, wie zum Beispiel: Chirurgen mit „Plastischer Chirurgie“, Gynäkologen für intimchirurgische Eingriffe oder Augenärzte für Oberlidkorrekturen und Filler- und Botulinumbehandlungen an den Augen.
DGÄPC-Patientenratgeber: Die Wahl des richtigen Chirurgen
Checkliste Facharzt-Titel der DGÄPC
Beauty Docs, Experten für Ästhetische Medizin, Schönheitschirurgen sagen nichts über die Qualifikation aus
„Beauty Docs, Experten für Ästhetische Medizin, Schönheitschirurgen und andere Fantasietitel sagen absolut nichts über die Qualifikation des behandelnden Arztes aus, erwecken aber bei den Patienten den Anschein, als hätten die Behandler in diesem Bereich besondere Fähigkeiten. Das ist nicht nur ethisch bedenklich, sondern kann unter Umständen für die Patienten auch gefährlich werden“, weiß Prof. Detlev Hebebrand, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen und Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.
Dass der Markt der ästhetischen Behandlungen in Deutschland zu den Wachstumsmärkten zählt, ist hierbei kein Geheimnis. Und viele, gerade auch jüngere Ärzte lockt die vermeintliche Lukrativität der Ästhetischen Medizin direkt ins Berufsleben einzusteigen, ohne vorab eine Facharztausbildung absolviert zu haben. Dabei hat die Kreativität an Eigenbetitelung gerade im Ästhetischen Bereich kaum Grenzen – gepaart mit mangelnder Erfahrung, kann dies eine verheerende Mischung für die Patienten sein. „Bedauerlicherweise stellen sich bei uns in der Praxis immer häufiger Patient*innen vor, die mit einem Lasergerät nach nicht sachgemäßer Anwendung Verbrennungen davongetragen haben oder aber nach einer Fillerbehandlungen neben unschönen Ergebnissen auch schlimme Komplikationen vorweisen, die dringend behandelt werden müssen“, mahnt Dr. med. Konstantin Feise, 2. Vizepräsident der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft.
Gemeinsames Ziel der Fachgesellschaften: Aufklärung
Um die Patientensicherheit bei ästhetischen Behandlungen zu gewährleisten, informieren wir gemeinsam über staatlich anerkannte Facharztqualifikationen in diesem Bereich. Auf den Webseiten unserer Gesellschaften gibt es eine Checkliste, die zeigt, bei welchen Bezeichnungen man als Patient*in vorsichtig sein sollte, so der Dermatologe Dr. med. Said Hilton, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Botulinum- und Fillertherapie.
Die Fachgesellschaften möchten, dass sich alle Patientinnen und Patienten, die eine ästhetisch-plastische Behandlung wünschen, vorab informieren können. Daher planen sie, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um eine rechtliche Regelung gegen irreführende Praktiken zu erreichen.
Weitere Informationen und Quellen
- Arztwahl für Ihre Schönheitsoperation
- Ratgeber und Hilfestellungen rund um Ästhetisch-Plastische-Operationen
- Fachgesellschaft im Bereich Ästhetisch-Plastische Chirurgie
- Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie
Achten Sie auf die richtige Facharztbezeichnung!
Über den Autor
Walter Maar
Geschäftsführer Moderne-Wellness.de
Seit 2003 Administrator vom Forum