Selfies & Schönheits-OPs - Plastische Chirurgie & Social Media
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walter.maar -
28. Juli 2022 um 13:02 -
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Social Media gewinnt immer mehr an Einfluss. In immer kürzeren Abständen werden Beiträge veröffentlicht - die Zahlen sind enorm. Laut einer Aufstellung der Zeitschrift Stern werden in einer Minute 500 Stunden Videos bei youtube veröffentlicht - bei Twitter 350000 Tweets abgesetzt und bei Instagram 695000 Stories veröffentlicht.
Diese in meinen Augen beeindruckenden Zahlen machen deutlich, warum das Thema Social Media immer wieder diskutiert wird. Durch die Vielzahl an Informationen werden auch bisherige Verhaltensweisen geändert, was aber auch neue Problematiken mit sich bringt. Wie bei allen gibt es nicht nur Sonnenseiten – die sehr schnelle Entwicklung sorgt auch für neue Probleme. Nicht nur gesellschaftlich - auch rechtlich werden neue Denkweisen oder Regelungen notwendig.
Was bedeutet dies für den Bereich Medizin?
Bis vor einigen Jahren nahm das Heilmittelwerbegesetz noch sehr stark Einfluss auf die Art und Weise, wie medizinische Informationen kommuniziert wurden (z. B. mit der Veröffentlichung von Vorher-/Nachher-Bilder). Durch neue Medien veränderte sich die Sachlage etwas - allerdings ist es nach wie vor so, dass Vorher-Nachher-Bilder von ästhetischen Eingriffen nicht zulässig sind.
Warum werden dann Vorher-Nachher-Bilder bei Instagram & Co veröffentlicht?
Grundsätzlich gilt:
- Veröffentlichung von Bildern, welche Behandlungen mit Produkten mit verschreibungspflichtigen Medikamenten (z. B. Botox) zeigen, sind nicht erlaubt
- Bei Behandlungen mit nicht verschreibungspflichtigen Produkten (z. B. Unterspritzung mit Hyaluronsäure) ist es ein Graubereich.
Grundsätzlich sagt das Heilmittelwerbegesetzt §11:
Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden:
- mit Angaben oder Darstellungen, die sich auf eine Empfehlung von Wissenschaftlern, von im Gesundheitswesen tätigen Personen, von im Bereich der Tiergesundheit tätigen Personen oder anderen Personen, die auf Grund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können, beziehen,
- mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt oder durch eine ausführliche Beschreibung oder Darstellung zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann,
- mit einer bildlichen Darstellung, die in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise Veränderungen des menschlichen Körpers auf Grund von Krankheiten oder Schädigungen oder die Wirkung eines Arzneimittels im menschlichen Körper oder in Körperteilen verwendet,
- mit Werbeaussagen, die nahelegen, dass die Gesundheit durch die Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte,
- durch Werbevorträge, mit denen ein Feilbieten oder eine Entgegennahme von Anschriften verbunden ist,
- mit Veröffentlichungen, deren Werbezweck missverständlich oder nicht deutlich erkennbar ist,
- mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgen,
- mit Werbemaßnahmen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten,
- mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist, sofern diese Maßnahmen oder Verfahren einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten,
- durch die Abgabe von Arzneimitteln, deren Muster oder Proben oder Gutscheine dafür,
- durch die nicht verlangte Abgabe von Mustern oder Proben von anderen Mitteln oder Gegenständen oder durch Gutscheine dafür.
Eine Veröffentlichung von Vorher-Nachher-Bilder wurde gelockert und ist dann zulässig, wenn die Darstellung nicht irreführend, in missbräuchlicher, abstoßender und irreführender Weise erfolgt. Zudem dürften keine Bilder von operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen dargestellt werden.
Der Begriff abstoßend ist sehr individuell. Unter Fachleuten ist die Wahrnehmung oft differenziert zur breiten Zielgruppe. Unter missbräuchlich werden meist Veröffentlichungen verstanden, welche übertrieben und unausgewogen sind.
Irreführend kann auch bedeuten, dass eine Person erkennbar ist - daher sind alle Merkmale, die einen Rückschluss auf die Person ermöglichen, zu entfernen bzw. unkenntlich zu machen.
Nicht jeder hält sich an Vorschriften
Durch die enorme Informationsvielfalt treten auch neue Probleme auf: Nicht jeder Anbieter hält sich an Vorschriften. Viele Anbieter veröffentlichen Bilder von Operationen - auch von ästhetisch plastischen Operationen. Als Patient wäre für mich dies ein Punkt, auf den ich achten würde. Wenn sich ein Anbieter bei den sozialen Medien nicht an die Vorschriften hält - wie wird es dann in anderen Bereichen sein?
Zudem ist die Fragestellung, in welchem Umfang manipulierte bzw. bearbeitete Bilder bei Patienten einen Veränderungswunsch auslösen.
Ebenso gibt es Influencer, welche Vorher-Nachher-Bilder trotz entsprechender Vorschriften veröffentlichen bzw. "pushen". Zudem buhlen auch ausländische Unternehmen um die deutsche Kundschaft. Oft hält sich das Gerücht, dass die ausländischen Anbieter sich nicht der deutschen Gesetzgebung unterwerfen müssen - dies ist allerdings nicht der Fall. Es ist unerheblich, in welchem Land die OP durchgeführt wird - es gilt das Recht des Landes, indem ich die Information lese.
Schönheitsideale werden beeinflusst
Laut eines Berichtes der Welt berichtet Prof. Helmut Leder, Professor für Psychologie der Ästhetik der Uni Wien, dass unsere Schönheitsideale von Bildern anderer Menschen beeinflusst werden. Laut seiner Aussage neigen Menschen dazu, sich weniger attraktiv wahrzunehmen, wenn Sie hundert Instagram-Posts von attraktiven Gesichtern sehen (Quelle Artikel Welt 26.03.2022).
Ist dies der Fall, so kann leicht der Wunsch nach einer Schönheitsoperation entstehen, da die eigene Selbstwahrnehmung von der "Instagram-Norm" abweicht. Ein weiteres Problem hier ist, dass die Oberflächen selbst gemeldete Bilder nur bei Werbeanzeigen löschen - bei Unternehmensprofile nur sehr selten.
Daher fordert die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Plastische Chirurgie auch eine Kennzeichnungspflicht von bearbeiteten Bilder (siehe Statement vom 11.04.22). Selbst Jan Böhmermann nahm sich mit seiner Satiresendung "ZDF Magazin Royale" diesem Thema am 08.04.22 an.
Die Sichtbarkeit - ein Qualitätsmerkmal?
Die reine Sichtbarkeit in den sozialen Medien ist für uns kein Qualitätsmerkmal - im Gegenteil. Gute Fachärzte haben oft Wartezeiten - und die Betreuung der sozialen Kanäle, die Erstellung aufregender Bilder oder unterhaltsamer Videos benötigen auch Zeit und Geld. Viele Profile werden von Agenturen betrieben und bespielt - nicht von den Ärzten selbst.
In unseren Augen sollten Patienten bei Ihrer Arztwahl aufpassen, ob sich Ihr "Favourit" auch an die Vorschriften hält. Nicht jeder Anbieter, welcher sich in den Sozialen Medien aufhält, kann auch in der Realität das halten, was er online suggeriert.
Unserer Erfahrung nach sind sehr viele und erfahrene Fachärzte nicht unbedingt sehr prominent auf Instagram, Facebook oder Tiktok. Fragen Sie sich selbst, was Ihnen wichtiger ist:
- Fachärzte, welche sehr oft "posten" oder posten lassen
- Fachärzte, welche Erfahrung haben und ihre Zeit mit der Behandlung von Patienten verbringen
Auf was Sie achten sollten
Bei Ihre Arztwahl sollten Sie auch folgende Punkte beachten:
- Vergleichen Sie die angegebenen Mitgliedschaften mit dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Fachgesellschaft
- Überprüfen Sie das Impressum - hier merken Sie schnell, ob Sie sich auf einer "Vertriebs-Seite" oder auf der Seite der Klinik / Praxis befinden
- Betrachten Sie Bewertungen mit Skepsis und schauen Sie nach, ob eine Angabe zur Entstehung der Bewertungen vorhanden ist - wenn sie nicht kontrolliert und verifiziert werden - warum sollen sie dann echt sein?
- Hinterfragen Sie sich bei Postings von Influencern, woher das angebliche Fachwissen kommt
- Können Sie fachliche Informationen über z. B. Quellenangaben etc. überprüfen?
- Lassen Sie Ihre Skepsis walten, wenn Sie von Sonderangeboten, befristeten Aktionen, Restplatzangeboten, etc. lesen oder hören. Die Gebührenordnung für Ärzte kennt keine Rabatt-Aktionen (siehe GOÄ).
- Keine Behandlung ohne ausreichende Voruntersuchung und Beratung!
- Beleuchten Sie auch den Zeitraum Ihres Heilungsverlaufes - was ist, wenn sich Komplikationen oder Wundheilungsstörungen zeigen?
Zusammenfassung
Soziale Medien bringen neue Möglichkeiten und Chancen - aber auch neue Problemstellungen. Für Patienten ist es schwierig, sich in diesem Informationswald zurecht zu finden. Instagram, Tiktok und Co. schaffen neue Kommunikationswege, welche mit bestehenden Vorschriften und Regelungen nicht immer zusammen passen. Hier werden angepasste Regelwerke notwendig - zudem wird sich unsere eigene Wahrnehmung verändern müssen. Große, soziale Oberflächen werden erst freiwillig etwas ändern, wenn wir User sie dazu bewegen.
Ebenso können User helfen, Anbieter zu qualifizieren. Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen alles "top" angeboten wird - in der plastischen Chirurgie gibt es immer Risiken und keine 100%. Egal wie viel Bilder bei Facebook / Instagram etc. gepostet werden - jede Operation bringt auch Gefahren und Risiken mit. Wenn es sich für Anbieter, welche sich nicht an die Spielregeln halten, schwieriger wird, dann verändert sich vielleicht etwas. Solange Kunden nur auf den Preis achten, werden die "schwarzen Schafe" weiterhin aktiv sein.
Über den Autor
Walter Maar
Geschäftsführer Moderne-Wellness.de
Seit 2003 Administrator vom Forum