Spahn plant Werbeverbot für Schönheits-OPs bei Jugendlichen
-
walter.maar -
15. Oktober 2019 um 09:07 -
642 Mal gelesen -
0 Kommentare
Das Werbeverbot soll als Änderungsantrag dem geplanten Masernschutzgesetz beigefügt werden, das bereits am kommenden Freitag vom Bundestag in erster Lesung behandelt wird. Und es soll eine Gesetzeslücke schließen. Bisher nämlich ist Werbung für Schönheits-Ops in Deutschland nur verboten, wenn sie sich „ausschließlich oder überwiegend“ an Kinder unter 14 Kinder richtet. Oder ganz generell, wenn sie vergleichende Darstellungen des Aussehens vor und nach solchen Eingriffen zeigt.
Jeder operative Eingriff berge Gefahren für die Gesundheit, heißt es in Spahns Änderungsantrag, der dem Tagesspiegel vorliegt. „Gerade die Altersgruppe der Jugendlichen, die sehr empfänglich für Themen wie Schönheitsideal und Aussehen sind“, solle daher vor entsprechender Werbung geschützt werden. Das Verbot gelte, so wird in dem Entwurf betont, „für jegliche Werbemaßnahmen, also auch Werbung in sozialen Netzwerken“.
Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie DGÄC begrüßte das geplante Werbeverbot "zu 100 Prozent". Jugendliche seien „kein Klientel, das wir ansprechen wollen“, sagte Verbandspräsident Torsten Kantelhardt dem Tagesspiegel.
„Minderjährige, die sich Brüste vergrößern oder Lippen aufspritzen lassen wollen, haben in unseren Praxen nichts verloren.“ Solche medizinisch nicht notwendigen Eingriffe seien bei Kindern und Jugendlichen "unbedingt zu vermeiden". Und man sehe es "kritisch, dass durch Werbung - insbesondere auf sozialen Medien - hier Begehrlichkeiten bei Nicht-Volljährigen geweckt werden".
Lauterbach hätte gerne komplettes Verbot solcher OPs bei Jugendlichen
Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte Spahns Vorstoß „absolut sinnvoll“. Er geht ihm allerdings nicht weit genug. Lauterbach fordert seit Jahren ein generelles Verbot von Schönheits-Operationen bei Jugendlichen, sofern diese nicht medizinisch notwendig sind.
Was ist unsere Meinung dazu?
Ja - guter Ansatz!
Allerdings muss eine genaue Abgrenzung definiert werden, denn zum Beispiel die Korrektur von abstehenden Ohren bei Kindern kann ein Grenzfall sein - auf der einen Seite, medizinisch nicht notwendig - auf der anderen Seite kann die Korrektur psychische Probleme vermeiden. Hier müssten wir den genauen Wortlaut der Vorlage kennen (liegt uns allerdings nicht vor), denn viele Fälle sind eine individuelle Frage - nicht immer ist die Frage, ob ein Eingriff medizinisch notwendig ist, zweifelsfrei zu beantworten.
Über den Autor
Walter Maar
Geschäftsführer Moderne-Wellness.de
Seit 2003 Administrator vom Forum