Informationen rund ums Thema Kostenübernahme der Kosten einer Brustverkleinerung durch die Krankenkasse vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Die Kosten für medizinisch bedingte Operationen werden event. von der Krankenkasse übernommen.
Medizinisch bedingt heißt in der Regel, dass eine Erkrankung oder Fehlbildung - sprich eine enormes und beeinträchtigendes Missverhältnis zwischen Körperstatur und Brustgröße - vorliegt. Dies wird immer im Einzelfall von der Krankenkasse entschieden. Es ist anzuraten, als erstes mit der Krankenkasse Kontakt auf zu nehmen, da in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes ein entsprechendes Gutachten für die Krankenkasse erstellt. Dieses Gutachten bildet in der Regel die Grundlage der Entscheidung der Krankenkasse.
Erfahrungsgemäß können wir sagen, dass bei Brustverkleinerungen mindestens 500 Gramm Resektionsgewicht je Brust eine Chance auf Kostenübernahme besteht und eine Makromastie oder Gigantomastie festgestellt sein muss.
Die Kostenübernahme von der Krankenkasse aber eine Einzelfallentscheidung, da die individuellen Körperproportionen und die individuelle Krankengeschichte entsprechend berücksichtigt werden.
Hierzu muss die medizinische Notwendigkeit festgestellt sein. Es ist z. B. ein Unterschied, ob bei einer Frau mit einer Körpergröße von 150 cm und einem Gewicht von 47 kg die Brustgröße um 500 Gramm reduziert werden soll oder bei einer 185 cm großen Frau mit einem Köpergewicht von 75 kg.
Sollen die Operationskosten von der Krankenkasse übernommen werden, so ist eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Hier ist es von Vorteil, wenn Ihre Beschwerden durch entsprechende Berichte und einer entsprechenden Krankenvorgeschichte (z. B. Hausarzt, Gynäkologe, Hautarzt, Orthopäde, etc.) bescheinigt werden.
Bei kleineren Brüsten sind die Kosten von der Patientin selbst zu tragen. Wird eine Brustverkleinerung aus ästhetischen Gründen durchgeführt, so sind die Kosten in der Regel durch die Patientin selbst zu tragen.
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